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Bekanntmachungen

 

Hiermit gebe ich bekannt, dass die Briefwahlvorstände zur gesonderten Ermittlung des Briefwahlergebnisses zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Panketal am 11. September 2011 ab 15:00 Uhr zusammentreten. Die einzelnen Briefwahlvorstände sind im Rathaus der Gemeinde Panketal, Schönower Straße 105, 16341 Panketal untergebracht.

Gleiches gilt für den Fall einer am 25. September stattfindenden Stichwahl.

Panketal,den 08. 09. 2011


Andrea Fiedler
Wahlleiterin 


BEKANNTMACHUNG
 
der zugelassenen Wahlvorschläge gem. § 38 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes und § 40 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalwahlordnung für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Panketal
 
 
Für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Panketal am 11. September 2011 hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 05. August 2011  folgende Wahlvorschläge zugelassen:
 
Nr. und Bezeichnung:      1         Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Kurzbezeichnung:                        SPD
 
Vorname(n): Rainer                                     Nachname:    Fornell
Str., Nr.:          Goethestraße 39                  Ort:                  Panketal
Geburtsjahr: 1964                                        Beruf:             Bürgermeister
 
 
 
Nr. und Bezeichnung:      2         Bündnis 90/Die Grünen                    
Kurzbezeichnung:                       Grüne/B 90
 
Vorname(n): Thomas                                 Nachname:    Dyhr     
Str., Nr.:          Kantstraße 47                     Ort:                  Bernau b. Berlin    
Geburtsjahr: 1958                                       Beruf:             Kriminalbeamter        
 
 
Nr. und Bezeichnung:      3         Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler
                                                          . Die Unabhängigen (JA!)
                                                          . Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/
                                                            Freie Wähler (BVB /  FREIE WÄHLER)
                                                           . Familienbündnis Panketal (Familienbündnis)
Kurzbezeichnung:                       BVB / FREIE WÄHLER              
 
Vorname(n): Christiane                             Nachname:    Herrmann       
Str., Nr.:          Holbeinstraße 23                Ort:                 Panketal       
Geburtsjahr: 1968                                       Beruf:             Dipl.-Ingenieurin für Stadt- und
                                                                                              Regionalplanung        
 
 
 
Nr. und Bezeichnung:      4                    Einzelwahlvorschlag Przywara
Kurzbezeichnung:                                   -
 
Vorname(n): Dominik                                 Nachname:    Przywara         
Str., Nr.:          Thuner Straße 6                   Ort:                 Panketal       
Geburtsjahr: 1976                                       Beruf:             Servicetechniker        
 
 
Nr. und Bezeichnung:      5                     Einzelwahlvorschlag Schulze
Kurzbezeichnung:                                   -
 
Vorname(n): Rosemarie                            Nachname:    Schulze           
Str., Nr.:          Unterwaldenstraße 45        Ort:                  Panketal       
Geburtsjahr: 1952                                       Beruf:             Künstlerin        
 
 
 
 
Andrea Fiedler
Wahlleiterin                                          09. August 2011
 
 

Melderegisterauskünfte


Gemäß § 33 Abs. 1 des Gesetzes über das Meldewesen im Land Brandenburg (BbgMeldeG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Januar 2006 (GVBl. I/06, Nr. 2) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Juli 2009 (GVBl. I/09, Nr. 11)  darf die Meldebehörde an Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Panketal  am 11. September 2011 in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten zum Zwecke der Wahlwerbung aus dem Melderegister Auskunft über die in § 32 Abs. 1 Satz 1 Brandenburgisches Meldegesetz bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.

Es handelt sich um nachfolgende Angaben:

1. Familienname, 2. Vornamen, 3. Doktorgrad, 4. gegenwärtige Anschriften, 5. die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist.


Der Betroffene hat das Recht, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. 
 
Im Hinblick auf die bevorstehende Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Panketal am 11. September 2011 weise ich Sie auf Ihr Widerspruchsrecht hin. Der Hinweis ergeht in Anwendung von § 33 (6) des Gesetzes über das Meldewesen im Land Brandenburg (BbgMeldeG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Januar 2006 (GVBl. I/06, Nr. 2) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Juli 2009 (GVBl. I/09, Nr. 11).
 
Ihren Widerspruch richten Sie bitte an die Gemeinde Panketal, Meldebehörde, Schönower Straße 105, 16341 Panketal oder per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. bzw. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. bzw. können Sie Ihr Widerspruchsrecht auch persönlich bei der Gemeinde Panketal, Schönower Straße 105, Meldestelle (Zimmer 206 + 208) zu den Öffnungszeiten

montags                    von 09.00 – 12.00 Uhr
dienstags                  von 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.30 Uhr
donnerstags              von 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

ausüben.
 
 
 
Andrea Fiedler                                                                             01. April 2011
Wahlleiterin der Gemeinde Panketal

 

 

Wahlbekanntmachung
zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Panketal
 
 
1.      Am 11. September 2011 findet die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Panketal statt.
 
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. Gegebenenfalls kann es zu einer Stichwahl am 25.09.2011 kommen.
 
2.        Die Gemeinde Panketal ist in folgende 11 Wahlbezirke (WB) eingeteilt:
 
WB 1 – Feuerwehrgerätehaus Zepernick, Neckarstraße 22; WB 2 – Kita „Am Birkenwäldchen“, Wernigeroder Straße 24 - 26; WB 3 – W. C. Röntgen-Gesamtschule, Schönerlinder Straße 83 - 90; WB 4 – Außenstelle Hort, Heinestraße 1; WB 5 – Kita „Villa Kunterbunt“, Max-Lenk-Straße 10 – 11 , WB 6 – Seniorenpflegeheim „Eichenhof“, Schönerlinder Straße 11; WB 7 – Rathaus, Schönower Straße 105; WB 8 –Gymnasium Panketal, Spreestraße 2; WB 9 – Kita „Spatennest“, Zillertaler Straße 16; WB 10 – Gaststätte „Zur Deutschen Eiche“, Birkholzer Straße 128; WB 11 – Feuerwehrgerätehaus Schwanebeck, Dorfstraße 7 a 
 
In den Wahlbenachrichtigungen, die den wahlberechtigten Personen bis zum 14.08.2011 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigten Personen ihr Wahlrecht ausüben können.
 
3.      Die Briefwahlvorstände für die Bürgermeisterwahl treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltage um 15 Uhr im Rathaus, Schönower Straße 105, 16341 Panketal zusammen.
 
4.     Jede wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.
 
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis oder Reisepass oder ein sonstiges gültiges Personaldokument mit Lichtbild zur Wahl mitzubringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes auszuweisen.
Die Wahlbenachrichtigung wird dem Wähler wieder ausgehändigt. Diese ist dann bei einer möglichen Stichwahl wieder vorzulegen.
 
5.        Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält am Wahltag im betreffenden Wahllokal einen amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Im
  Wahllokal hängt ein Muster des Stimmzettels aus.
 
Jede Wählerin und jeder Wähler hat für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters eine Stimme.
 
         Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme in der Weise ab, dass sie oder er durch Ankreuzen im dafür vorgesehenen Kreis oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll.

Jeder Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokales unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die für die Wahl vorgesehene Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von umstehenden Personen nicht erkannt werden kann.
 
6.   Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat 
      Zutritt, soweit das ohne  Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
 Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich das Wahllokal befindet, sowie
      unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder  Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.
 
7.    Wähler, die einen Wahlschein für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters haben, können an dieser Wahl
a)   durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde Panketal oder
b)   durch Briefwahl
teilnehmen.
 
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Wahlbehörde, Rathaus, Schönower Straße 105, 16341 Panketal, einen amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig dem Wahlleiter übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch beim Wahlleiter abgegeben werden. Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann sie die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben.
 
Bei einer möglichen Stichwahl endet diese Frist am 23. September 2011, 18.00 Uhr.
 
Für die Stimmabgabe durch Briefwahl gilt folgende Regelung:
a) Die wahlberechtigte Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel. Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den dafür vorgesehenen amtlichen Wahlumschlag und verschließt ihn.
b) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl. Dann legt sie den verschlossenen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag und verschließt diesen.
c) Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post rechtzeitig an den zuständigen, auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlleiter, der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden.
 
Hat die wahlberechtigte Person einen Stimmzettel verschrieben, diesen oder einen Wahlumschlag unbrauchbar gemacht, so werden ihr auf Verlangen neue Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Die Wahlbehörde behält den alten Stimmzettel oder Wahlumschlag ein.
  
Wer nicht lesen kann oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, die Briefwahl persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person (Hilfsperson)seines Vertrauens bedienen. Auf dem Wahlschein hat dann die Hilfsperson an Eides Statt zuversichern, dass der Stimmzettel nach dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet worden ist.
 
8.    Wahlberechtigte Personen, die erst für die mögliche Stichwahl am 25. September 2011 wahlberechtigt oder nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und bereits für die Wahl am 11. September 2011 einen Wahlschein bekommen haben, erhalten nach Maßgabe der Kommunalwahlverordnung von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl.
 
9.    Einer wahlberechtigten Person, die für die Wahl am 11. September 2011 einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten hat, wird für die Stichwahl von Amts wegen wiederum ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen ausgestellt und zugesendet, es sei denn, aus dem Antrag ergibt sich, dass sie bei der Stichwahl in ihrem Wahlbezirk wählen will.
 
 
10. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht bei jeder Wahl nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).



Rainer Fornell    14. Juli 2011
Bürgermeister

 
 


Gemeinde Panketal 2010