Fundbüro, Fundsachen, Verlustsachen
Fundsache sucht Eigentümer
-Stand 08.05.2013-
In der Gemeinde Panketal wurden unten stehende Fundsachen abgegeben. Sollte einer dieser Funde Ihnen gehören oder benötigen Sie nähere Angaben zu den Fundsachen, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt (Tel. 030/94511 224, Fax 030/94511 130 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ).
Informationen zu Fundtieren und vermissten Tieren hier
Informationen zu Versteigerungen hier
Allg. Informationen zu Fundsachen:
Fundsachen sind verlorene Sachen (ein eigentlicher Eigentümer ist vorhanden, der die Sache verloren hat), die der Finder in seinen Besitz genommen hat.
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dies dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich anzuzeigen oder zuständigen Behörde (dem Ordnungsamt der Gemeinde Panketal) schriftlich anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, bedarf es der Anzeige nicht. Die Fundsachen sind dann 6 Monate bei der Behörde oder dem Finder aufzubewahren. Der Finder kann das Eigentum an der Fundsache erwerben, sofern der eigentliche Eigentümer innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Anzeige nicht ermittelt werden konnte bzw. der Verlust durch den Eigentümer nicht dem Ordnungsamt/der Polizei angezeigt wurde. Der Finder hat in jedem Fall einen Anspruch auf Finderlohn, dessen Höhe sich nach dem Wert der Sache richtet.
Das Fundrecht ist auch auf gefundene Tiere anzuwenden. Dabei ist von Bedeutung, dass das gefundene Tier besitzlos ist, d. h., ein Besitzer ist vorhanden und das Tier ist diesem entlaufen oder sonstwie abhanden gekommen. Bei herrenlosen oder herumstreunenden Tieren spricht man nicht von Fundtieren.
Aufgefundene Tiere sind ebenfalls der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Die Ordnungsbehörde entscheidet dann nach Rücksprache mit dem Finder, ob es sich um ein Fundtier oder ein herrenloses Tier handelt. Fundtiere werden dem Tierschutzverein Niederbarnim e. V. in 16321 Bernau, OT Ladeburg, übergeben und dort artgerecht versorgt und untergebracht.
Unter der Rubrik "Gesucht/Gefunden" werden außerdem Anzeigen über zugelaufene oder entlaufende Tiere aus der Gemeinde Panketal veröffentlicht.
Zuständige Behörde für die Anzeige einer Fundsache ist die örtliche Ordnungsbehörde des Ortes (Gemeinde), in dem die Fundsache gefunden wurde
Wenn jemand eine Sache verloren hat, so kann er sich also bei der jeweiligen örtlichen Ordnungsbehörde erkundigen, ob eine diesbezügliche Fundmeldung eingegangen ist.
Downloads:
Formular Fund Fahrrad
Formular Fund sonstige
Formular Fund Tiere
Formular Verlust Fahrrad
Formular Verlust sonstige
Rechtsgrundlagen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum BGB
Ansprechpartner:
Herr Loboda
Telefon: 030 94511-224
Telefax: 030 94511-130
E-Mail:
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Zimmernummer: 224























