Projekte
Erweiterte Unterhaltung 2013
Auch in diesem Jahr wird entsprechend den Beschlüssen der Gemeindevertretung in Teilbereichen der Gemeinde Panketal der provisorische Ausbau von Straßen als Erweitete Unterhaltung durchgeführt.
Für die Durchführung wurden zwei Bauabschnitte gebildet.
Der 1. Bauabschnitt umfasst folgende Straßen:
- Flotowstraße zwischen Zelterstraße und Händelstraße,
- Gluckstraße zwischen Zelterstraße und Händelstraße,
- Loewe unbefestigter Teil,
- Haydnstraße ab KGA bis Händelstraße
- Zelterstraße.
Der Baubeginn verschiebt sich voraussichtlich auf den 13.04.2013. Bauende ist für den 22.06.2013 geplant. Bauausführende Firma ist die Eurovia Verkehsbau Union GmbH.
Ansprechpartner:
Bauleitung Herr Döring, Tel.: 0170-9204881
Polier Herr Wostrack, Tel.: 0172-3265966
Der 2. Bauabschnitt umfasst folgende Straßen
- Händelstraße
- Haydnstraße von Händelstraße bis Weberstraße
- Linkestraße vopn Händelstraße bis Weberstraße.
Der Baubeginn ist für den 22.07.2013 und die Bauzeit ist bis 20.09.2013 vorgesehen. Bauausführende Firma ist die Diamant Verkehrsbau Service GmbH.
Der Bereich Haydnstraße, Weberstraße und Linkestraße in Richtung Kreutzerstraße wird entsprechend der getroffenen Absprachen mit der Stadt Bernau und des Beschlusses der Gemeindevertretung P V 96/2007/8 vom 22.04.2013 im Zusammenhang mit dem Ausbau des Gebietes Eichwerder ab 2017 grundhaft ausgebaut. Vor Beginn dieses Bauprojektes wird eine Anwohnerversammlung durchgeführt, in der umfassend informiert wird.
Für Rückfragen stehe ich gern unter Telefon 030-94511247 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zur Verfügung.
Grytzka, 03.05.2013
FD Verkehrsflächen
Ausbau der Straßen im TEG IV 1. Bauabschnitt:
- Los 2 Einsteinstraße
Der Auftrag für das Los 2 Einsteinstraße wurde an die Bietergemeinschaft EUROVIA/TRP aus Berlin/Eberswalde vergeben:Ansprechpartner auf der Baustelle sind für
- Straße/Gehweg/Zufahrten Polier Herr Wostrack: 0172-3265-966
- und für den Regenwasserkanal Polier Herr Scholz: 0163-8792264,
- für die Bauoberleitung das Ing.-büro Börjes GmbH aus Oranienburg (V: Herr Born 0175-1809221),
- für die örtliche Bauüberwachung das Ing.-büro Finower Planungsgesellschaft mbH (V: Herr Mecke 0172-3077439) sowie
- für den Sicherheits-und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) das Büro ISD aus Tarmo/Panketal (V: Herr Jürgen Dietrich 0172-9503212).
Als voraussichtlicher baulicher Fertigstellungstermin ist der 30. April 2013 geplant.
Die Baurapporte finden jeden Freitag im Baustellencontainer an der Einsteinstraße Ecke Goethestraße statt.
Die Baubesprechung beginnt um 10:00 Uhr.
Jeweils in der ersten halben Stunde besteht für die vom Baugeschehen unmittelbar betroffene Anlieger die Möglichkeit Fragen oder Anliegen vorzubringen.
Die Bauarbeiten finden unter Vollsperrung statt. Ein Anspruch der Anlieger, ihre jeweiligen Grundstücke während der täglichen Bauzeit befahren zu können, besteht leider nicht. Diese Möglichkeit kann lediglich nach der täglichen Beendigung der Bauarbeiten bis zum Beginn der Arbeiten am folgenden Werktag genutzt werden. Die ständige Erreichbarkeit der Grundstücke durch Rettungsverkehr und Feuerwehr ist beauflagt. Für eine möglichst reibungslose Müllabfuhr verfügen die Baufirmen über die aktuellen Abfuhrpläne. Bei den Anliegern, die aufgrund einer Behinderung stark mobil eingeschränkt sind, muss in enger Abstimmung der betroffenen Anlieger oder Ihrer Angehörigen mit der Baufirma vor Ort versucht werden, die erforderlichen Transporte zu gewährleisten bzw. in die passenden Zeitfenster zu verschieben. Hier wird auf beiden Seiten um Verständnis für die Belange des jeweils Anderen sowie um ernsthafte Vorschläge und auch um Kompromissfähigkeit ersucht.
Änderungsanträge beispielsweise zu Zufahrten, Zugängen o.ä. stellen Sie bitte persönlich bei der Gemeindeverwaltung Fachdienst Verkehrsflächen, Herrn Dietrich. Rückfragen richten Sie bitte an Tel.-Nr.: 030-94511-118 oder an die E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .
Leider ist der Plan der Gemeinde und Verwaltung, im Dezember 2012 eine durchgehende Asphalttragschicht zwischen der Karower Straße und der Kleiststraße herzustellen, durch den ungelegen kommenden Einbruch der Winterzeit mit Frost und reichlich Schnee in der 49. Kalenderwoche durchkreuzt worden.
J.Dietrich (E-Mail:
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)
Projektingenieur Panketal, den 10.12.2012
BSR Deponiesanierung
Am 7. Mai 2012 fand eine Informationsveranstaltung der BSR zur geplanten Sanierung der Deponie Schwanebeck statt. Die technischen sowie zeitlichen Abläufe der bis nach 2020 andauernden Bauarbeiten am Deponiekörper sind in folgender Power Point Präsentation dargestellt.
eingestellt Mai 2012, aktualisiert 22.5.2012
Ausbau der L 314 Bucher Straße/Alt Zepernick/Bernauer Straße - noch ausstehende Beitragsabrechnung
Die Landesstraße L 314 (Ortsdurchfahrt) bestehend aus den Straßenbezeichnungen Bucher Straße/Alt Zepernick/Bernauer Straße stellt eine Erschließungsanlage dar. Mit der offiziellen Übergabe der Bernauer Straße am 08.05.2012 (siehe beigefügtem Zeitungsbericht der Märkischen Oderzeitung vom 09.05.2012) ist diese Erschließungsanlage insgesamt fertig gestellt.
Baulastträger der Fahrbahn und der Oberflächenentwässerung ist das Land Brandenburg. Die kombinierten Rad-/und Gehwege, Gehwege, Parkstreifen, die Straßenbeleuchtung und die Grundstückszufahrten bzw. Zugänge hingegen liegen in der Straßenbaulast der Gemeinde Panketal. Die Gemeinde Panketal erhebt für solche Ausbaumaßnahmen
Mit der Insgesamtfertigstellung ist diese Anlage nun abrechnungsreif bzw. der Zeitpunkt der sachlichen Beitragspflicht eingetreten. Nach Vorlage aller zur Baumaßnahme angefallenen Rechnungen und deren Kostenaufteilung erhalten die betroffenen Anlieger im Jahr 2013 eine Information zu den zu erwartenden Beiträgen. Derzeitige Kostenschätzungen liegen bei 2,50 €/m²/Verteilungsfläche. Die Verteilungsfläche errechnet sich aus der grundbuchmäßigen Größe des jeweiligen Grundstückes und wird mit einem Faktor für die Art und das Maß der baulichen Nutzung multipliziert. Die Nutzungsfaktoren entnehmen Sie bitte der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Panketal (Stand 2004 – veröffentlicht im Stichwortverzeichnis dieser Internetseite).
Die endgültige Beitragserhebung erfolgt dann im Jahr 2014.
Sollten Sie in dieser Angelegenheit Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
A. Wendland
Beitragsrecht
Panketal, den 10.Mai 2012
Tel. 030/945 11 205, Fax 030/945 11 229
e-mail:
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Neubau eines Gehweges in der Bahnhofstraße im Bereich Bucher- bis E.-Thälmann-Straße
Der ursprünglich für 2012 vorgesehene Baubeginn des Gehweges wurde in das Jahr 2013 verschoben. Grund dafür ist der Zustand des Entwässerungskanals auf der dem Gehweg gegenüberliegenden Seite. Um die Beeinträchtigungen für die Anlieger sowie die Kosten zu minimieren, ist geplant die zum Neubau notwendigen Arbeiten zusammen mit dem Gehwegsbau auszuführen. Da auch die Fahrbahn technisch und rechtlich verschlissen ist und sich in einem schlechten Zustand befindet, wurde durch die Verwaltung für die Mai-Sitzung der GV ein Beschluss für den Ausbau der Straße (einschl. Gehwegsbau und Kanalsanierung) vorbereitet. In den nächsten Tagen kann diese hier (bitte Datum der Mai-Sitzung anklicken) eingesehen werden.
Die Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorausgesetzt, werden die Anlieger im zeitnah im Rahmen einer Anliegerversammlung über die geplante Baumaßnahme informiert.
Die Vorplanung für den Gehweg kann innerhalb der Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung, Zi 111 eingesehen werden.
Ansprechpartner:
Herr Schnabel Frau Kehding
030 / 945 11 117 030 / 945 11 205
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(für technische Fragen) (für Beitragsfragen)
R.Schnabel
Projektingenieur
08.05.2013
Ausbau der Straßen im TEG 19 und 20 (Steenerbusch-, Solothurn-, Unterwalden-, Schweizer- und Uristraße, Wilhelm-Tell-Weg)
Bereich Bucher Straße / Panke
Die Arbeiten im Kanalbereich und im Straßenbau wurden wieder aufgenommen. Die wöchentlichen Bauberatungen finden jeweils montags um 14:30 Uhr statt. Nach Überarbeitung des Bauzeitenplanes und unter Berücksichtigung der vor allem durch den langen Winter bedingten Bauzeitverlängerung ist geplant, die Bauarbeiten am 16.08.2013 zu beenden.
Der Rettungs- und Entsorgungsdienst wird weiterhin gesichert.
Ausführende Firma ist die ARGE STRABAG / Fa. Teich.
Die Ausführungsplanung für den nördlichen Bereich kann innerhalb der Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung, Zi 111 eingesehen werden.
Bereich Bucher Straße bis Oberländer Straße
Die Entwurfsplanung für den südlichen Abschnitt wurde durch die Gemeindevertretung bestätigt und kann während der Sprechzeiten im Zi 111 eingesehen werden. Die Gemeindevertretung hat inzwischen beschlossen, dass der W.-Tell-Weg auf Anliegerwunsch einen Gehweg erhalten soll. Die Ausführungsplanung wurde diesbezüglich überarbeitet und kann während der Sprechzeiten im Zimmer 111 eingesehen werden.
Bauausführende Firma ist die Bietergemeinschaft STRABAG AG / Firma TRP. Rechtzeitig vor Baubeginn werden die Anlieger per Postwurfsendung über die Ansprechpartner informiert. Auf der Bauanlaufberatung am 06.05.2013 wurde als Baubeginn der 21.05.2013 vereinbart. Auf Grund des Leistungsumfanges wird die Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme erst im Herbst 2014 erfolgen.
Die wöchentlichen Bauberatungen finden jeweils montags um 13:00 Uhr statt.
Während der Baumaßnahmen ist der Baubereich grundsätzlich gesperrt. Der Befahrung des Baustellenbereiches ist nur noch in der Zeit vom Feierabend bis zur Wiederaufnahme der Bautätigkeit am nächsten Arbeitstag und nur unter der notwendigen Vorsicht möglich. Parken ist generell nicht möglich. Die Befahrung erfolgt auf eigene Gefahr. Auch die Begehung des Baubereiches hat mit der für eine Baustelle notwendigen Vorsicht zu erfolgen. Sonderregelungen sind jeweils direkt mit dem Baubetrieb abzusprechen. Der Baubetrieb wird sich bemühen, derartige Wünsche möglichst zu berücksichtigen, sofern sie den Bauablauf nicht verzögern. Aus der Zustimmung für diese Sonderregelung entsteht jedoch kein Rechtsanspruch. Die Entsorgung sowie der Rettungsverkehr werden gewährleistet.
Geplant ist folgender Bauablauf:
Die Schweizer-, Solothurn- und Unterwaldenstraße werden im Bereich Bucher- bis Uristraße komplett in 2013 hergestellt. Danach wird der Kanalbau im W.-Tell-Weg beginnen und bis zur Winterpause in den verbleibenden Straße weitergeführt. Es ist davon auszugehen, dass der Straßenbau in den restlichen Straßenbabschnitten dann erst in 2014 erfolgt.
Ansprechpartner:
Herr Schnabel Frau Kehding
030 / 945 11 117 030 / 945 11 205
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(für technische Fragen) (für Beitragsfragen)
R.Schnabel
Projektingenieur
08.05.2013
Kanal- und Straßenbauarbeiten im Bereich der Küßnachter Straße (Nähe Netto-Markt)
Zur Sicherung der Entwässerung der Straßen im südlichen Teil der TEG´s 19-21 (Unterwalden-, Solothurn-, Schweizer- und Uristraße sowie W.-Tell-Weg) ist der Anschluss der Entwässerung an das neu errichtete Regenrückhaltebecken an der Steenerbuschstraße notwendig. Dazu sind Kanalbauarbeiten in der Küßnachter Straße im Bereich Bucher- bis Winterthurstraße notwendig. Die Submission fand inzwischen statt, in der 20 KW. soll die Auftragsvergabe erfolgen. Baubeginn wird voraussichtlich Ende Mai / Anfang Juni sein, Bauende soll im August sein.
Während der Baumaßnahmen ist der Baubereich grundsätzlich gesperrt. Der Befahrung des Baustellenbereiches wird stark eingeschränkt sein. Parken ist generell nicht möglich. Die Befahrung, wenn möglich, erfolgt auf eigene Gefahr. Auch die Begehung des Baubereiches hat mit der für eine Baustelle notwendigen Vorsicht zu erfolgen. Sonderregelungen sind jeweils direkt mit dem Baubetrieb abzusprechen. Der Baubetrieb wird sich bemühen, derartige Wünsche möglichst zu berücksichtigen, sofern sie den Bauablauf nicht verzögern. Aus der Zustimmung für diese Sonderregelung entsteht jedoch kein Rechtsanspruch. Die Entsorgung sowie der Rettungsverkehr werden gewährleistet.
Rechtzeitig vor Baubeginn werden die Anlieger per Postwurfsendung über die Ansprechpartner informiert.
Die Ausführungsplanung kann innerhalb der Sprechzeiten im Zimmer 111 eingesehen werden.
Ansprechpartner:
Herr Schnabel
030 / 945 11 117
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
(für technische Fragen)
R.Schnabel
Projektingenieur
08.05.2013
Satzung über die naturnahe Bewirtschaftung des Niederschlagswassers in der Gemeinde Panketal
(Niederschlagswassersatzung - NW-Satzung)

Die Niederschlagswassersatzung ist wesentliches Element zur Regenwasserbewirtschaftung, weil damit die Abwasserbeseitigungsflicht für das Niederschlagswasser auf die Grundstückseigentümer übertragen wird. Eine Ableitungsmöglichkeit über eine Kanalisation ist nur auf Antrag und nach Ausnutzung aller Möglichkeiten der Versickerung und des Rückhalts auf dem eigenen Grundstück möglich. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die aktuelle Broschüre des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburgr "Naturnaher Umgang mit Regenwasser – Leitfaden für Eigenheimbesitzer und Bauherren“. Darin sind die Grundlagen für die Versickerung, den Rückhalt und die Verwendung von Regenwasser beschrieben.
Für die Satzung muss mit der Unteren Wasserbehörde Einvernehmen hergestellt werden. Für die Eigentümer bedeutet die Satzung, dass mit jedem Bauantrag die Niederschlagswasserbewirtschaftung geplant und nachgewiesen werden muss. Für einen Anschlussantrag ist der Nachweis zu führen, dass das Regenwasser nicht auf dem Grundstück beseitigt werden kann. Dazu sind keine anderen Unterlagen erforderlich als bereits nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (Entwässerungsplan § 4 Abs. 5, Unterlagen für wasserrechtliche Entscheidungen gemäß Anlage 1 Punkt 2) ohnehin mit eingereicht werden müssten. Heute entstehen vielerorts Probleme, wo die Bebauung sehr dicht und die Bodenverhältnisse schlecht für die Versickerung geeignet sind. Viel zu oft wird leichtfertig die Dachentwässerung auf die Nachbargrundstücke oder die Straße abgeleitet oder die befestigten Flächen dorthin geneigt.
Im Übrigen wurde mit einer der letzten Änderungen des Brandenburgischen Wassergesetzes im Dezember 2011 die Sonderstellung „für Niederschlagswasser von Dachflächen, welches ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit versickert, verregnet, verrieselt oder unmittelbar in ein Gewässer eingeleitet werden kann“ (vormals § 64 Abs. 2 Nr. 3 BbgWG) aufgehoben. Die Abwasserbeseitigungspflicht gilt uneingeschränkt, weil diese alle Handlungsmöglichkeiten einschließlich der Versickerung umfasst. Spätestens damit ist der Erlass der Niederschlagswassersatzung dringend erforderlich, weil sonst die Gemeinde die alleinige Verpflichtung nach § 66 BbgWG trägt. Die anhaltende Wetterlage und teilweise massive Beeinträchtigung von Grundstücken unterstreicht das Handlungserfordernis. Auch das Festhalten an der zügigen Umsetzung des Straßenbauprogramms und der Klärung der Grundstücksentwässerung in diesem Zuge ist daher angeraten. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit INKA BB (Innovationsnetzwerk Klimaanpassung Brandenburg Berlin, Teilprojekt 24: Planungsinstrumente und Pilotlösungen für eine nachhaltige Siedlungswasserwirtschaft in ländlichen Räumen) wurde im Jahr 2010 die Bachelor-Arbeit „Niederschlagswasserbewirtschaftung in der Gemeinde Panketal – Analyse, Handlungsbedarf und Leitfaden“ an der HNE Eberswalde erarbeitet. Als Mustersatzung wurde die Satzung der Gemeinde Hoppegarten empfohlen, die auch als Arbeitsgrundlage für den Entwurf Panketal dient.
Die endgültige Definition der sogenannten öffentlichen Anlage (Regenwasserkanal, Anschlussleitungen etc.) ist von den verschiedenen Finanzierungsmodellen nach Kommunalabgabengesetz abhängig. Aktuell sieht der Entwurf vor, dass im Falle eines Anschlusses der Hausanschlusskanal einschließlich des Übergabe-/Drosselschachtes durch die Gemeinde hergestellt wird und von dem jeweiligen Grundstückseigentümer in Höhe der tatsächlichen Kosten erstattet werden. Die Frage der Finanzierung wird aber noch eingehend geprüft.
Die Niederschlagswassersatzung soll möglichst möglichst noch in 2012 in Kraft treten. Eine erste Lesung (Vorlage P V 31/2012/1, Anlage) fand am 26. März 2012 in der Gemeindevertretung statt. Die 2. Lesung (Vorlage P V 31/2012/2) am 25.Juni 2012 wurde zurückgestellt. Zunächst haben sich die Fraktionen noch einmal intensiv mit dem Thema beschäftigt und bis zum 17. August 2012 Fragen und Hinweise an die Verwaltung gerichtet. Weiterhin wurde am 05. September 2012 im Ortsbeirat Schwanebeck der Thematik besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Durch die Verwaltung wurden allgemeine Ausführungen zu den rechtichen Grundlagen und Regelungszielen sowie dem Bauantragsverfahren gemacht. Die Märkische Oderzeitung (MOZ) berichtete am 07. September 2012 mit einem Artikel "Schonender Umgang mit Regenwasser" über das Thema.
Beachten Sie bitte die künftigen Bekanntmachungen zu den künftigen Sitzungen der Ausschüsse und Gemeindevertretung. Voraussichtlich steht der Satzungsentwurf in der Sitzung der Gemeindevertretung am 29.10.2012 wieder auf der Tagesordnung.
Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.
J. Meyer-Klepsch, 06.09.2012,
zuletzt aktualisiert 10.09.2012,
Fachdienstleiterin Verkehrsflächen
Rückblick auf die Einwohnerversammlungen zum Straßenbauprogramm 2020
Am 21. Oktober 2005 fand in der Gemeinde Panketal die erste Einwohnerversammlung mit dem Thema Straßenbau statt. Die Arbeitsgruppe Straßenausbaukonzept der Gemeindevertretung Panketal präsentierte ihre Arbeitsergebnisse. Die späteren Beschlüsse der Gemeindevertretung sind auch noch heute Grundlage für den Straßenbau in Panketal.
- Klassifizierung des Straßennetzes, Regenwasserbewirtschaftung: Teil 1, Teil 2
- Ausbauparameter/ Querschnitte
- Kosten
- Alternativen der Verkehrsberuhigung
Nach vier Jahren und mit der Erfahrung zu ca. 15 km gebauten Anliegerstraßen wurde das Straßenbauprogramm 2020 im Jahr 2011überarbeitet und an teilweise geänderte Rahmenbedingungen angepasst (Übersichtsplan).
Der aktuelle Stand der Umsetzung und der Ausblick für die kommenden Jahre bis 2020 wurde in einer zweiten Einwohnerversammlung am 29. November 2011 präsentiert (hierzu Presseartikel). Die Veranstaltung war gut besucht und dauerte drei Stunden. Nach der Begrüßung und einleitender Worte vom Bürgermeister Herrn Fornell referierten zunächst der Vorsitzende des Ortsentwicklungsausschusses Herr Schwertner über die Grundlagen zum Straßenbau und die Gemeindevertreterin Frau Wolschke über die Regenwasserbewirtschaftung.Ein wichtiger Teil im Rahmen dieser Informationsveranstaltung war der Beitrag der Bürgerinitiative "Schweizer Viertel", vertreten durch Herrn Enkelmann. Die Beteiligung der Anlieger bei der Planung des Straßenbaus ist fester Bestandteil jedes Projektes. Häufig bilden sich Bürgerinitiativen, um die Interessen der Anliegerschaft gemeinsam zu vertreten. Über die Erfahrungen zum Projekt "Ausbau des Wohngebietes TEG 19 und 20 Röntgental im Ortsteil Zepernick" und der Zusammenarbeit mit der Verwaltung wurde aktuell berichtet.
Im Anschluss daran präsentierte der gesamte Fachdienst Verkehrsflächenaus Verwaltungssicht verschiedene Kurzvorträge rund um das Thema "Straße". Im Einzelnen:
- Frau Meyer-Klepsch, Fachdienstleiterin: Überblick zum überarbeiteten Programm 2020,
- Herr Dietrich, Sachbearbeiter Tiefbau/ Projektingenieur: Technisches Regelwerk zum Straßenbau und Straßenbeleuchtung,
- Frau Wendland, Sachbearbeiterin Beitragserhebung: Finanzierung des Straßenbaus mit Anliegerbeiträgen,
- Frau Hentschel, Sachbearbeiterin Straßenverwaltung: Wichtige Aspekte des Verkehrsrechts,
- Herr Schnabel, Sachbearbeiter Tiefbau/ Projektingenieur: Erläuterungen zu Bauerlaubnissen für Leitungen, Zufahrten und Poller,
- Herr Grytzka, Sachbearbeiter Straßenunterhaltung: Straßenunterhaltungskonzeption.
Mit kurzen Worten warb Herr Bockhardt als Barnims Vize-Landrat und Mitinitiator des ersten privat finanzierten Straßenbaus in Panketal für den Gewinn an Wohnqualität mit dem Ausbau der unbefestigten Straßen.
Eine Diskussionsrunde mit dem Publikum im Anschluss an die Fachvorträge rundete das Programm ab.
Meyer-Klepsch, 06. Dezember 2011,
Fachdienstleiterin Verkehrsflächen
"Programm 2020"
Planmäßiger Straßenbau in der Gemeinde Panketal
Grundlage des Straßenbauprogramms sind die Grundsatzbeschlüsse der Gemeindevertretung zur Straßenklassifizierung und den Ausbauparametern. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.
Bereits im Jahr 2007 wurde als Ergebnis aus der Arbeit verschiedener Arbeitsgruppen der Gemeindevertretung und den entsprechenden Beschlüssen das Programm 2020 entwickelt (Schaubild). Am 21.08.2007 titelte die Märkische Oderzeitung "Das Bauamt hat einen Plan".
Kurz darauf folgte der Beschluss für die Investitionsplanung der Jahre 2008 bis 2012 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 17,7 Mio. EUR. Maßgeblich für die Prioritätensetzug waren vor allem die Entwässerungssituation.
Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung der Ingenieurleistungen wurden im August 2008 die nachfolgenden Planungsaufträge vergeben:
Ortsteil Schwanebeck
- Wohngebiet TEG IV "Neu-Buch" (Karower Straße/ Kirschenallee, Rosa-Luxemburg-Straße, Ernst-Toller-Straße, Humboldtstraße, Stefan-Heym-Straße, Einsteinstraße, Goethestraße, Wofgang-Amadeus-Mozart-Straße, Fritz-Reuter-Straße, Voltastraße, Uhlandstraße und Ohmstraße)
- Wohngebiet TEG II/1 "Gehrenberge" (Heinrich-Heine-Straße, Talstraße, Lindenstraße und Blumenstraße)
Ortsteil Zepernick
- Wohngebiet TEG 7 "Kreutzerberg" (Richard-Wagner-Straße, Lortzingstraße, Regerstraße, Silcherstraße und Kreutzerstraße)
- Wohngebiet TEG 19 und 20 "Röntgental" (Steenerbuschstraße, Unterwaldenstraße, Solothurnstraße, Schweizer Straße und Uristraße)
Darüber hinaus wurde auch die Planung für den Ausbau des verkehrswichtigen Straßenzuges Schwanebecker Straße/ Zepernicker Straße beauftragt.
Im Panktal Boten wurde am 30.08.2008 über das "Programm 2020" und die Anliegerbeteiligung informiert. Den Artikel und Übersichtsplan finden Sie hier.
Auf Antrag des Ortsbeirates Schwanebeck wurde am 28.06.2010 die Verwaltung beauftragt, "...der Gemeindevertretung eine zeitliche Planung des weiteren Straßenausbaus bis zum Jahr 2020 vorzulegen."
Eine erste Zusammenfassung zum Stand der Umsetzung des "Programms 2020 " wurde der Gemeindevertretung mit der Mitteilungsvorlage P MV 110/2010 (Anlage Finanzen, Anlage Übersichtsplan) am 22.11.2010 vorgelegt.
Feststellungen: Um die Resterschließung von 28,7 km Straßen vorzunehmen werden 23 Mio. EUR benötigt. Bei den geänderten Voraussetzungen insbesondere einem geringeren Budget für den Straßenbau von jährlich nur noch 2,8 Mio. EUR würde sich die Zielerreichung für den Bau aller unbefestigten Aniegerstraßen mindestens auf das Jahr 2025 verschieben.
Nach 3-monatiger Diskussion wurde durch die Gemeindevertretung die Investitionsplanung für 2011 bis 2020 gemäß der Vorlage P V 96/2007/6 am 21.02.2011 beschlossen. Das "Programm 2020" wurde wie folgt überarbeitet:
- für 11,5 km Straßen werden zur besseren Befahrbahrkeit erweiterte Unterhaltungsmaßnahmen mit einer Standzeit von ca. 20 Jahren durchgeführt (Straßenliste hier klicken),
- weitere 5,3 km Straßen werden auf Grund nur geringer Vekehrsbedeutung nicht bis 2020 befestigt (Straßenliste hier klicken),
- in den Wohngebieten werden 26,5 km Straßen im Zeitraum 2011 bis 2020 planmäßig ausgebaut bzw. erschlossen (Straßenliste hier klicken).
Einen Übersichtsplan mit der zeitlichen Einordnung der geplanten Maßnahmen finden Sie hier.
Am 29. November 2011 fand zur Vorstellung des "Programms 2020" eine Einwohnerversammlung in der Mensa am Schulstandort Zepernick Schönerlinder Straße durchgeführt. Die Einladung finden Sie hier.
Zur Beantwortung weitergehender Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gern zur Verfügung.
Anpsprechpartnerin:
Frau Meyer-Klepsch
Fachdienstleiterin Verkehrsflächen
Tel.: 0 30 / 9 45 11 - 1 05
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Zur Finanzierung des Straßenbaus mit Anliegerbeiträgen
Der grundhafte Straßenbau ist mit der Erhebung von Anliegerbeiträgen (Straßenbaubeitrag, Erschließungsbeitrag) verbunden. Die Höhe der individuellen Beiträge in den einzelnen Straßen unterscheidet sich erheblich und ist von vielen Faktoren abhängig. Gleich am Anfang der Projektplanung werden Anliegerversammlungen durchgeführt, zu denen die Grundstückseigentümer persönlich eingeladen werden. Dort werden die ersten Planungsideen (Vorplanung) vorgestellt und über die zu erwartenden Kosten informiert.
Der durchschnittliche Beitragssatz aus bereits realisierten und geplanten Projekten (Stand 04/2010) liegt bei 6,62 EUR je m² Verteilungsfläche (Grundstücksgröße multipliziert mit Faktoren für Art und Maß der baulichen Nutzung). Damit ergeben sich beispielhaft für ein 1.000 m² großes Grundstück und einer zulässigen zweigeschossigen Bebauung ein Beitrag von 8.275 EUR zuzüglich der Kosten für die Zufahrt.
Häufig werden im Rahmen der Anliegerbeteiligung auf Grund der hohen finanziellen Beteiligung "billige" Alterntiven gefordert, z. B. kein Aufbau nach technischem Regelwerk. Die Gemeinde ist zu einem wirtschaftlichen Handeln verpflichtet. Neben einem sparsamen Mitteleinsatz sind dabei vor allem Verkehrssicherheitsaspekte und die Belange der Unterhaltung für Jahrzehnte zu berücksichtigen. Die Gemeinde trägt zunächst beim Bau einen Anteil der Kosten und ist im Folgenden allein für die Unterhaltung verantwortlich.
Nutzen Sie die Möglichkeit nachzufragen, wenn für Sie technische Details einer Planung nicht nachvollziehbar sind.
Gedanken für eine nachhaltige Investition:
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas besseres zu bezahlen.
John Ruskin (1819-1900)
J. Meyer-Klepsch, 04.11.2011
Fachdienstleiterin Verkehrsflächen
Anliegerstraßenbau - mit oder ohne Gehwege und Mischverkehrsflächen in verkehrsberuhigten Bereichen ("Spielstraßen")
Am 16.04.2012 hat vor der Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses Panketal eine Beratung zum Thema "Anliegerstraßen" stattgefunden. Die Verwaltung stellte kurz die ingenieurtechnischen und verkehrsrechtlichen Planungsgrundlagen dar (die Präsentation finden Sie hier). Die Untere Verkehrsbehörde des Landkreises Barnim stand für die Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung. Der Inhalt ist in Form eines Zeitungsartikels vom 19.04.2012 zusammengefasst.
J. Meyer-Klepsch, 20.04.2012
Fachdienstleiterin Verkehrsflächen
Informationen zur Straßen- und Wegebeleuchtung:
Leistungsreduzierung durch Nachtabsenkung mit DimmLight-Anlagen der Fa. KD Elektroniksysteme GmbH
Die Gemeinde Panketal setzt bei Neubau und Betrieb ihrer Straßen- und Wegebeleuchtung auf besonders umweltschonenende und wirtschaftliche Außenbeleuchtung um z.B. durch Verringerung des Emmissionsausstoßes von CO2 einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Sie verfolgt dabei mit ihrem Beleuchtungskonzept verschiedene Möglichkeiten zur Einsparung des Stromverbrauch bei der Straßen- und Wegebeleuchtung in den kommunalen Straßen und Wegen der Gemeinde.
Für die nachfolgend aufgeführten Wohngebiete wurden Maßnahmen der Nachtabsenkung mittels DimmLight-Anlagen der Fa. KD Elektroniksysteme GmbH bereits durchgeführt. Zu Ihrer Information erhalten Sie die derzeit programmierten Dimmungspläne.
OT Schwanebeck-Dorf: Dorfstraße (Angerbereich)
Zeitplan der Leistungsreduzierung an den 38 Laternen (70 W) im Bereich des Dorfangers:
Wochenprogramm (v. Sonntag bis Donnerstag):
von 20:00Uhr bis 23:30Uhr Reduzierung um 30%,
von 22:00Uhr bis 05:00Uhr Reduzierung um 67%,
von 05:00Uhr bis 06:00Uhr Reduzierung um 30%,
Wochenendprogramm (v. Freitag bis Samstag)
von 22:00Uhr bis 00:00Uhr Reduzierung um 30%,
von 01:00Uhr bis 07:00Uhr Reduzierung um 67%,
von 07:00Uhr bis 08:00Uhr Reduzierung um 30%.
OT Schwanebeck-Gehrenberge: Hauptstraße, Kolpingstraße, Sonnenscheinstraße Bergwaldstraße und Johannesstraße:
Zeitplan der Leistungsreduzierung an den 52 Laternen (50 W) im Wohngebiet:
Wochenprogramm (v. Sonntag bis Donnerstag):
von 20:00Uhr bis 23:30Uhr Reduzierung um 35%,
von 23:30Uhr bis 04:30Uhr Reduzierung um 67%,
von 04:30Uhr bis 05:30Uhr Reduzierung um 35%,
Wochenendprogramm (v. Freitag bis Samstag)
von 22:00Uhr bis 00:00Uhr Reduzierung um 30%,
von 01:00Uhr bis 07:00Uhr Reduzierung um 55%,
von 07:00Uhr bis 08:00Uhr Reduzierung um 30%.
OT Zepernick-WG Buchenallee: zum WG-gehörende Abschnitte der Schlüterstraße und Buchenallee, sowie die Dürerstraße, Grünewaldstraße, Holbeinstraße, Schadowstraße und Knobelsdorffstraße:
Zeitplan der Leistungsreduzierung an den 75 Leuchten (70 W) im Wohngebiet:
Wochenprogramm (v. Sonntag bis Donnerstag):
von 20:00Uhr bis 22:30Uhr Reduzierung um 35%,
von 22:30Uhr bis 05:00Uhr Reduzierung um 60%,
von 05:00Uhr bis 06: Uhr Reduzierung um 35%,
Wochenendprogramm (v. Freitag bis Samstag)
von 22:00Uhr bis 01:00Uhr Reduzierung um 35%,
von 01:00Uhr bis 07:00Uhr Reduzierung um 60 %,
von 07:00Uhr bis 08:00Uhr Reduzierung um 35%.
OT Schwanebeck: Rudolf-Breitscheidstraße, Ernst-Thälmann-Straße, Hochstraße, Bodenseestraße, Rheinstraße und Vierwaldstätter Straße v. Zillertaler Straße bis Bucher Chaussee:
Die Maßnahmen zur Leistungsreduzierung der 84 vorhandenen Laternen (70 W) sind noch nicht abgeschlossen. Der Zeitplan wird sich jedoch an dem des WG Buchenallee orientieren.
J. Dietrich, 23.01.2012, Fachdienst Verkehrsflächen - Projektingenieur
Aktuelle Leitlinien für die Ortsentwicklung der Gemeinde Panketal
Die Gemeindevertretung Panketal hat am 25. Juni 2007 die Leitlinien für die Ortsentwicklung beschlossen.
Den vollständigen Text finden Sie hier.:
Leitlinien für die Ortsentwicklung der Gemeinde Panketal
Projekte:
Gemeindeeigene Häuser