Aktuelles
Aufhebung VEP Nr. 1 “Neu Buch”, OT Schwanebeck – Offenlage – Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 1 „Neu Buch“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der Aufhebungssatzung zum VEP Nr. 1 “Neu Buch“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung (Planstand 01/2018), liegen in der Zeit vom 23.4.2018 bis einschließlich 27.05.2018 zu folgenden Zeiten: Montag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr, Mittwoch von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Freitag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105, Orts- und Regionalplanung, Raum 104/ 105, 16341 Panketal, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen bisher nicht vor.
Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Stellungnahmen, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105, Orts- und Regionalplanung, Raum 104, in 16341 Panketal, abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Von einer Umweltprüfung sowie Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
Bis zur Aufhebung gilt der VEP Nr. 1 „Neu Buch“ formal fort. Das Aufhebungsverfahren wird gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) für den gesamten Geltungsbereich des VEP Nr. 1 „Neu-Buch“ durchgeführt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 sowie von der Umweltprüfung wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
J. Nagel, Orts- und Regionalplanung, 23.04.2018
Stellplatzsatzung - Öffentliche Auslegung der örtlichen Bauvorschrift – 1. Änderungssatzung zur Stellplatzsatzung der Gemeinde Panketal
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Panketal hat in der öffentlichen Sitzung am 25.09.2017 (fortgeführt am 26.09.2017) beschlossen, den Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Stellplatzsatzung erneut öffentlich auszulegen.
Der Entwurf der 1. Änderungssatzung (Stand 8/2017) zur Stellplatzsatzung für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Panketal wird mit der Begründung in der Zeit vom 23.04.2018 bis 27.05.2018, montags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr, mittwochs von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Einsichtnahme im Rathaus Panketal, Zimmer 104, Schönower Straße 105, 16341 Panketal unter Bezugnahme auf § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungszeit können Hinweise und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift zum Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Stellplatzsatzung (Stand 8/2017) für die nach dem 23.1.2012 (Satzungsbeschluss) geänderten Teile vorgebracht werden. Nach Ende der Auslegungszeit abgegebene Hinweise und Anregungen bleiben bei der Beschlussfassung über die 1. Änderungssatzung zur Stellplatzsatzung unberücksichtigt.
J. Nagel, Orts- und Regionalplanung, 23.04.2018
Einladung zum Bürgerforum
mit den Bürgermeisterkandidatinnen und Bürgermeisterkandidaten
am 5. Juni 2018 um 19:00 Uhr in der Mensa Zepernick
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Panketal,
wie Ihnen bereits bekannt gemacht wurde, findet am 10. Juni 2018 die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Panketal statt.
Diesbezüglich organisiert die Gemeinde Panketal am 5. Juni ab 19:00 Uhr ein Bürgerforum, zu welchem jeder Interessierte herzlich eingeladen ist. Den Panketaler Bürgern soll bei dieser Veranstaltung die Möglichkeit gegeben werden, sich persönlich von den Kandidaten für die anstehende Wahl zu überzeugen.
Die Gesprächs- und Vorstellungsrunde wird in der Mensa Zepernick in der Schönerlinder Straße 83-90 veranstaltet. Dort haben Sie nach einer kurzen Vorstellungsrunde der Kandidatinnen und Kandidaten die Möglichkeit, sich im Rahmen von Anfragen aus der Bürgerschaft von jeder zur Wahl stehenden Person Ihren persönlichen Eindruck zu verschaffen.
Für das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters kandidieren die Einzelkandidatin Frau Peggy Peter, Herr Andreé Reschke als Kandidat der CDU, Herr Thomas Stein als Kandidat der Partei Die Linke, Herr Maximilian Wonke als Kandidat der SPD und Frau Doris Stahlbaum als Kandidatin der Partei Bündnis 90/Die Grünen.
Ich freue mich darauf, Sie recht zahlreich zu unserem Bürgerforum begrüßen zu dürfen.
Gemeinde Panketal
i.V. Cassandra Lehnert
Bekanntmachung der Planfeststellung für das Vorhaben „Ersatzneubau Eisenbahnüberführung Feldweg II“, Bahn-km 18,755 der Strecke 6081 (Berlin Gesundbrunnen – Stralsund) bzw. der Strecke 6002 (Berlin Nordbahnhof – Bernau bei Berlin) in der Gemeinde Panketal, OT Zepernick
Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Berlin, vom 09.02.2018, Az. 511ppü/018-2301#003, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 16.04.2018 bis einschließlich 04.05.2018 zu folgenden Zeiten:
Montag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr, Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105, Orts- und Regionalplanung, Raum 104/ 105, 16341 Panketal, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Berlin, Steglitzer Damm 117, 12169 Berlin eingesehen werden.
Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
13.04.2018 - Pladeck, Orts- und Regionalplanung
Sitzungstermine für den Monat April 2018
M. Jansch, Büro Bürgermeister
Mitteilung des FD Verkehrsflächen zur Nutzung der Gehwege durch Radfahrer
In der 15. KW werden die von der Straßenverkehrsbehörde angeordneten Verkehrszeichen "Gehweg, langsame Radfahrer frei" auf der Schönower Straße montiert.


Das bedeutet, dass Radfahrer über 10 Jahre wieder den Gehweg benutzen dürfen, aber nur unter Beachtung des Fußgängerverkehrs und bei Schrittgeschwindigkeit. Sportliche Radfahrer nutzen bitte die Fahrbahn. Autofahrer stellen sich bitte darauf ein, dass auch Radfahrer Verkehrsteilnehmer sind und deshalb auf den Radverkehr zu achten ist. Insbesondere auf den Mindestabstand von 1,50 m beim Überholen.
Der Landkreis Barnim hat eine Pressemitteilung zum Thema Radfahren auf Gehwegen in der Gemeinde Panketal herausgegeben. Grundtenor: die Benutzung wird unter Bedingungen wieder gestattet. Den vollständigen Wortlaut der Pressemitteilung lesen Sie hier.
S. Horvat, aktualisiert 06.04.2018
FD Verkehrsflächen
Ehrenamtliche Wahlhelfer für die Landratswahl 2018 gesucht
Die Wahl des Landrates im Landkreis Barnim findet am 22. April 2018 und ggf. eine Stichwahl am 06. Mai 2018 statt.
Zur reibungslosen Durchführung der Wahl und gegebenenfalls einer Stichwahl am 06.Mai 2018 werden dringend Wahlhelfer benötigt. Gesucht werden Wahlvorsteher und ihre Stellvertreter sowie Beisitzer für alle Wahllokale im Gemeindegebiet.
Die Aufgaben des Wahlvorstandes sind im Wesentlichen: die Wahlberechtigung der Wähler zu prüfen, die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis anzubringen, die Stimmzettel auszugeben, die Wahlkabinen und Wahlurnen zu beaufsichtigen, den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen zu schützen und ab 18.00 Uhr die Stimmzettel auszuzählen.
Als Wahlhelfer kann jeder tätig werden, der selbst zur Landratswahl wahlberechtigt ist. Besondere Kenntnisse und auch ein Hauptwohnsitz in Panketal sind nicht erforderlich. Der Wahlvorsteher weist die Beisitzer in ihre Tätigkeit ein. Im Wahlvorstand arbeiten erfahrene Wahlhelfer mit. Das Wahllokal ist von 08:00 – 18:00 Uhr geöffnet und die Besetzung erfolgt vormittags und nachmittags in Gruppen. Zur Auszählung der Stimmen wird ab 18:00 Uhr der gesamte Wahlvorstand tätig.
Für ihr Engagement erhalten Wahlvorsteher eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50,00 €, Stellvertreter 45,00 € und Beisitzer 35,00 €.
Ausgeschlossen von der ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlvorstand sind: Wahlbewerber, Wahlbewerberinnen, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen, Berufsrichter und Berufsrichterinnen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen.
Interessenten melden sich bitte beim Wahlleiter, Steffen Langnickel, Tel. 030/94511152, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder schriftlich an die Gemeinde Panketal, Schönower Straße 105, 16341 Panketal.
Steffen Langnickel, Wahlleiter
08.02.2018
Ehrenamtliche Wahlhelfer für die Bürgermeisterwahl 2018 gesucht
Die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Panketal findet am 10. Juni 2018 und ggf. eine Stichwahl am 24. Juni 2018 statt.
Zur reibungslosen Durchführung der Wahl und gegebenenfalls einer Stichwahl werden dringend Wahlhelfer benötigt. Gesucht werden Wahlvorsteher und ihre Stellvertreter sowie Beisitzer für alle Wahllokale im Gemeindegebiet.
Die Aufgaben des Wahlvorstandes sind im Wesentlichen: die Wahlberechtigung der Wähler zu prüfen, die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis anzubringen, die Stimmzettel auszugeben, die Wahlkabinen und Wahlurnen zu beaufsichtigen, den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen zu schützen und ab 18.00 Uhr die Stimmzettel auszuzählen.
Als Wahlhelfer kann jeder tätig werden, der selbst zur Bürgermeisterwahl wahlberechtigt ist. Besondere Kenntnisse und auch ein Hauptwohnsitz in Panketal sind nicht erforderlich. Der Wahlvorsteher weist die Beisitzer in ihre Tätigkeit ein. Im Wahlvorstand arbeiten erfahrene Wahlhelfer mit. Das Wahllokal ist von 08:00 – 18:00 Uhr geöffnet und die Besetzung erfolgt vormittags und nachmittags in Gruppen. Zur Auszählung der Stimmen wird ab 18:00 Uhr der gesamte Wahlvorstand tätig.
Für ihr Engagement erhalten Wahlvorsteher eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50,00 €, Stellvertreter 45,00 € und Beisitzer 35,00 €.
Ausgeschlossen von der ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlvorstand sind: Wahlbewerber, Wahlbewerberinnen, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen, Berufsrichter und Berufsrichterinnen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen.
Interessenten melden sich bitte beim der stellv. Wahlleiterin, Claudia Naß, Tel. 030/94511126, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder schriftlich an die Gemeinde Panketal, Schönower Straße 105, 16341 Panketal.
Claudia Naß
Stellv. Wahlleiterin

Aktuelle Hinweise der Barnimer Busgesellschaft zu Einschränkungen von Linien im Raum Bernau/Panketal

Aktuelle Hinweise auf Vollsperrungen im Gemeindegebiet und überregional +++halbseitige Sperrung der L 200 Höhe Autonahnzufahrt Bernau Süd+++

Aktuelle Hinweise zu Einschränkungen auf der S-Bahn Linie 2
Aktuelle Hinweise zu Baumaßnahmen der Deutschen Bahn und Fahrplanänderungen
+++ACHTUNG: neue Infos zum Bauablauf an der Eisenbahnbrücke Zepernicker Chaussee mit Sperrung Fußgänger-/Radverkehr+++
S. Horvat, aktualisiert 24.04.2018
FD Verkehrsflächen
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