Obdachlosigkeit, Zwangsräumung
Allg. Informationen:
Unfreiwillige Obdachlosigkeit stellt eine Gefahr für Gesundheit und das Leben der betroffenen Personen dar. Zuständig für die Beseitgung von Obdachlosigkeit ist die örtliche Ordnungsbehörde, in deren Gemeindegebiet sich der Betroffene aufhält.
Wenn Sie von Obdachlosigkeit betroffen sind oder wenn Ihnen die Obdachlosigkeit droht (z. B. aufgrund einer Zwangsräumung) oder wenn Sie jemanden kennen, der unfreiwillig obdachlos ist, dann melden Sie sich bitte unverzüglich beim Ordnungsamt der Gemeinde Panketal (Tel.: 030/945 11-224 ). Ist das Ordnungsamt nicht zu erreichen (z. B. am Wochenende, Nachtstunden), wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeiinspektion Bernau (Tel: 03338/ 3610).
Ein persönliches Erscheinen bei der Behörde kann sinnvoll sein, um die für den Einzelnen in Frage kommenden Maßnahmen und weiteren Schritte zur Behebung der Obdachlosigkeit zu besprechen. Dazu sollten sämtliche Unterlagen, welche die Umstände der bevorstehenden Obdachlosigkeit betreffen, zusammengetragen werden. Zu beachten ist, dass die Ordnungsbehörde nur übergangsweise und auch nur in begrenztem Umfang Hilfe leisten kann. Nach dem Grundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe" sollte der Betroffenen alles tun, um aus eigener Kraft die Obdachlosigkeit zu beseitigen.
Rechtsgrundlagen: Ordnungsbehördengesetz des Landes Brandenburg (OBG)
Ansprechpartner:
Herr Loboda
Telefon: 030 94511-224
Telefax: 030 94511-130
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zimmernummer: 225
Bauvorschriften Panketal
Örtliche Bauvorschriften (Satzungen)
Rechtliche Grundlage: seit 2016 § 87 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Örtliche Bauvorschriften in der Gemeinde Panketal:
Antrag auf Befreiung, Ausnahme oder Abweichung - https://secure.service.brandenburg.de/intelliform/forms/mil/antragstellung/2016/01.1_pdf/show
Zuständigkeiten:
Landkreis Barnim: Feststellung der Genehmigungsfreiheit von Vorhaben und allgemeine Auskünfte zur Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)
Gemeinde Panketal: Sonderordnungsbehörde und allgemeine Auskünfte zum Planungrecht nach Baugesetzbuch BauGB)
Ansprechpartner/-in:
Landkreis Barnim
- Untere Bauaufsicht -
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Frau Hinz, Tel: 03334 / 214 – 1364
Gemeinde Panketal
- Orts- und Regionalplanung -
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Herr Pladeck Tel: 030 / 94511 – 170
Frau Illgen Tel: 030 / 94511 – 107
Gebührenpflichtig:
- Erteilung von Erlaubnissen zu Abweichungen von den Satzungen (Gemeinde)
- Abweichungsanträge im Baugenehmigungsverfahren (Landkreis)
Informationen:
Brandenburgische Bauordnung - https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016
Brandenburgische Baugebührenordnung - https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgbaugebo_2016
Weitere Satzungen:
Denkmalbereichssatzung „Winkelangerdorf Zepernick“
Ansprechpartner/-in:
Landkreis Barnim
- Untere Denkmalbehörde -
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Herr Wohlfeil Tel: 03334 / 214 – 1386
>> siehe auch Stichworte Bauleitpläne und Bebauungspläne <<